La Rivista per l'insegnamento e l'apprendimento delle lingue

Revisionen im Migrationsrecht: Sprache als Voraussetzung für Familiennachzug?

Mi-Cha Flubacher
Bern


Nachdem das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz/AuG) am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, wird demnächst dessen Teilrevision im Parlament debattiert. Im Zentrum der ausgearbeiteten gesetzlichen Änderungen steht die Integration als zentrales Konzept der politischen Bemühungen resp. ihre Förderung und Einforderung. Erwartungsgemäss fungiert in diesem Kontext die Sprache als für die persönliche Integration entscheidendes Element. Über die Eignung zur (sprachlichen) Integration soll in bestimmten Fällen idealerweise in Zukunft schon vor der Einreise entschieden werden können, was konkret einer Verschärfung der Einreisebedingungen aus Drittstaaten im Rahmen des Familiennachzugs gleichkommt:

Künftig soll die Anmeldung zu einem Sprachkurs oder der Nachweis von Kenntnissen in einer Landessprache vorausgesetzt werden, damit Fami­lienangehörige aus Drittstaaten in die Schweiz nachgezogen werden können. Dies soll für Partnerinnen und Partner von Schweizerinnen und Schweizern wie auch von Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung aus Drittstaaten gelten.
(Medienmitteilung EJPD vom 23.11.2011 zur AuG-Vernehmlassung1)

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